Gremien

Kirchenvorstand

  • Cieslik, Barbara
  • Doering, Horst
  • Faulhaber, Manuela
  • Gregusch, Karin
  • Kaczmarczyk, Dorothea
  • Hopp, Kai-Uwe
  • Jahn, Sabine
  • Lampe, Stefan (Pfarrer)
  • Quiring, Alfred

 Kontakt über das Pfarrbüro.

 

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes;
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
  • Führung des Vermögensverzeichnisses;
  • Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.

Pfarrgemeinderat

Kirchort Seesen

  • Heider, Barbara
  • Herold-Götze, Sabine
  • Kirchner, Angelika
  • Köllner, Eleonore
  • Warnecke, Gabriele
  • Wilczewski, Annette

Kirchort Bockenem

  • Jung, Artur
  • Notzon, Elisabeth
  • Notzon, Jürgen
  • Weiß, Christiane

Kirchort Bilderlahe

  • Martin, Gerda
  • Reinecke, Gabriele

Kontakt über das Pfarrbüro.

 

 Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarrgemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen pastoralen Anliegen beraten oder beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes und öffentlichen Lebens erfolgen kann. Als Grundlage der Arbeit dient die jeweilige PGR-Satzung, wie sie vom Bischof in Kraft gesetzt worden ist. Hier sind u.a. als Aufgaben formuliert:

  • Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- oder Beschlussgremium,
  • Förderung und Koordination der einzelnen Gruppen sowie
  • Vertretung der gemeindlichen Anliegen in der Öffentlichkeit
  • Stellungnahme zum Haushalt und Einbindung in wichtige Fragen der Vermögensverwaltung.